Rechtliche Hinweise
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich: Diese Erklärung gilt für die Website Premium Tipp unter https://premium-tipp.eu.
Stand: 6. September 2026
Stand der Vereinbarkeit
Premium Tipp ist bestrebt, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), soweit es auf das Angebot anwendbar ist, sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA zugänglich zu machen.
Nach unserer eigenen Prüfung ist die Website derzeit teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Eine externe Prüfung oder Zertifizierung wurde nicht durchgeführt. Deshalb können wir eine vollständige Vereinbarkeit nicht bestätigen. Wir überprüfen die Website fortlaufend und beseitigen erkannte Barrieren im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.
Maßnahmen für eine zugängliche Nutzung
Bei der Umsetzung wurden unter anderem folgende Anforderungen berücksichtigt:
- semantische Überschriften sowie klar strukturierte Navigations- und Inhaltsbereiche,
- ein sichtbarer Sprunglink zum Hauptinhalt,
- beschriftete Formularfelder, Pflichtfeldkennzeichnungen und verständliche Fehlermeldungen,
- Bedienbarkeit mit der Tastatur einschließlich sichtbarer Fokuszustände,
- ausreichende Kontraste für Inhalte und Bedienelemente,
- responsive Darstellung für unterschiedliche Bildschirmgrößen und
- Rücksicht auf Einstellungen für reduzierte Bewegung.
Bekannte Einschränkungen
Aufgrund der laufenden Prüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig mit allen assistiven Technologien nutzbar sind. Wenn Sie eine konkrete Barriere feststellen, teilen Sie uns bitte die betroffene Seite, den Inhalt oder die Funktion sowie möglichst den verwendeten Browser und das Hilfsmittel mit.
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Hinweise zur Barrierefreiheit. Bitte schreiben Sie an info@premium-tipp.eu oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und Ihnen eine zugängliche Alternative oder Unterstützung anzubieten, wenn ein Inhalt für Sie nicht zugänglich ist.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf eine Barriere hingewiesen haben und innerhalb einer angemessenen Zeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständige Behörde wenden. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit vom konkreten Angebot und dessen rechtlicher Einordnung abhängt.
Erstellung und Überprüfung
Diese Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website sowie im Rahmen der laufenden technischen Prüfung aktualisiert.